Kontaktdaten
- Radtke Rechtsanwälte
Kaiserdamm 9
14057 Berlin - berlin@radtke-rae.de
- +49 (0) 30 33 77 17 50
- +49 (0) 30 33 77 17 52
Neuigkeiten
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.
BHG Beschluss vom 26.09.2013AZ: IX ZB 247/11Kein Einzugsrecht des Insolvenzverwalters: Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert
BGH Urteil vom 20.06.2013AZ: IX ZR 310/12Neue Pfändungsgrenzen! Ab dem 01.07.2017 beträgt der monatlich unpfändbare Grundfreibetrag EUR 1.133,80 (bisher EUR 1.073,88)
BundesjustizministeriumDer Gläubiger muss Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch glaubhaft machen, wenn er nach Ausgleich seiner Forderung im Eröffnungsverfahren seinen Antrag weiterverfolgen will
BGH Urteil vom 11.04.2013 zu § 14 Abs. 1 Satz 2 InsOAZ: IX ZB 256/11Keine Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Insolvenzeröffnung
BGH Urteil vom 17.04.2013AZ: IX ZB 300/1101.05.2013 – Rechtsanwaltskanzlei Radtke startet in neuen Räumen durch ….
Kaiserdamm 9, 14057 BerlinLöschung einer Schufa-Eintragung erst nach Ablauf von drei Jahren (z.B. Erteilung der Restschuldbefreiung).
OLG Karlsruhe - 12 U 32/16 - ZVI 2016, S. 314fKeine Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung aus dem gem. § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbarem Vermögen des Schuldners
BGH Urteil vom 07.04.2016IX ZR 145/15Aufhebung der Stundung bei nicht hinreichenden Bemühungen des Schuldners um eine Erwerbstätigkeit
LG Hamburg - Urteil vom 26.02.2016326 T 61/15Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach Versagungsbeschluss unwirksam
BGH Beschluss vom 22.09.2016AZ: IX ZB 50/15
Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Radtke berät als gesellschafts- und insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei Unternehmen und Einzelfirmen in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt neben dem Insolvenzrecht im Immobilienrecht.
Die umfassende Beratung der Mandanten, ausgerichtet auf die Besonderheiten des Einzelfalles, steht bei uns im Vordergrund.